Mäne's Fahrschule
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Der Weg zum PW Ausweis

Brauchst Du noch einen Lernfahrausweis? Benütze folgen Link: Kanton Solothurn / Kanton Bern

 

Lernfahrausweis Kategorie B ab dem 17 Altersjahren

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Der Lernfahrausweis kann bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.

Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, ist keine Lernphase von zwölf Monaten notwendig.

Ausnahme: Personen mit Jahrgang 2003, welche ab 1.1.2021 den Lernfahrausweis beantragen, müssen die Lernphase von zwölf Monaten nicht durchlaufen. Beantragen Sie den Lernfahrausweis nicht im Jahr 2021, unterstehen auch sie der Lernphase von zwölf Monaten.

Lernfahrausweis beantragen:
Personen mit Führerausweis Kategorie A1 können das Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises der Kategorie B frühestens 2 Wochen vor dem 17. Altersjahres einsenden.

Personen ohne Führerausweis Kategorie A1 können das Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises der Kategorie B frühestens 2 Monate vor dem 17. Altersjahres einsenden, die Theorieprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Altersjahres absolvieren.